Darum ist die Pferdehalterhaftpflicht so wichtig:
Wenn Kraft Sicherheit braucht
Das Pferd scheut plötzlich, tritt aus oder beschädigt beim Verladen fremdes Eigentum. Selbst bei größter Vorsicht lassen sich solche Situationen nicht immer vermeiden. Als Pferdehalter können Sie auch dann haften, wenn Sie selbst keinen Fehler gemacht haben.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung der RheinLand bietet Ihnen deshalb gleich dreifachen Schutz:
Prüft: Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften.
Übernimmt: Wir übernehmen berechtigte Schadenersatzansprüche im vereinbarten Umfang.
Wehrt ab: Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab - wenn nötig auch vor Gericht
Worauf Sie zählen können:
Personen-, Sach- & Vermögensschäden
Der Versicherungsschutz greift bei Schäden, die Ihr Pferd verursacht.
Für Sie und Ihre Familie
Der Schutz gilt auch für Familienangehörige und nicht gewerbsmäßige Tierhüter.
Passend zu Ihrem Bedarf
Mit Standard und Premium stehen Ihnen zwei Leistungslinien zur Verfügung.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Gut geschützt. Damit Sie die gemeinsame Zeit mit Ihrem Pferd unbeschwert genießen können.
Ob beim Ausritt, auf dem Reitplatz oder bei einem Ausflug ins Gelände: Unsere Pferdehalterhaftpflicht begleitet Sie und Ihr Pferd durch den Alltag.

Reiten, Turniere & Training
Auch viele private Reitsportaktivitäten sind mitversichert.

Fremdreiter & Pferdehüter
Versicherungsschutz auch bei unentgeltlicher Betreuung und gelegentlichem Reiten durch Dritte.

Schutz rund um den Transport
Auch Sachschäden an privat gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern, Kutschen und Schlitten sind mitversichert.

Fohlen mitversichert
Folhen des versicherten Muttertiers sind bis zum Alter von zwei Jahren mitversichert (Premium).

Alle Haltungsformen mitversichert
Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob das Pferd im Offenstall, in Boxenhaltung oder einer anderen Haltungsform lebt.

Therapiepferde mitversichert
Auch Pferde, die privat zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, sind mitversichert.
Starker Schutz. Viele Vorteile.
Wählen Sie einfach die Extras, die zu Ihnen und Ihrem Vierbeiner passen.
Jeder Hund ist anders – und jeder Hundehalter hat andere Wünsche. Mit unseren zusätzlichen Bausteinen können Sie den Versicherungsschutz ganz nach Ihrem Bedarf erweitern.
Pferdeschutz-Plus
Entschädigungsleistung bei Verletzung oder Tod durch Wildtierbiss & Pferderippern
Best-Leistungsgarantie
Sichern Sie sich die besten Leistungen des deutschen Versicherungsmarktes
Forderungsausfall-Rechtsschutz
Zusätzlicher Schutz für den Fall der Fälle (Premium)
FAQ zur Pferdehalterhaftpflicht
Was Sie schon immer über die Pferdehalterhaftpflicht wissen wollten, erfahren Sie hier oder bei Ihrer Agentur vor Ort.
Auch das ruhigste Pferd kann plötzlich erschrecken, ausbrechen oder einen Schaden verursachen. Als Halter haften Sie grundsätzlich auch dann, wenn Sie selbst keinen Fehler gemacht haben. Eine Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.. Denn als Halter haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Pferd verursacht: Sowohl an Sachen als auch dann, wenn es Dritte verletzt.
Ja, auch das sogenannte Fremdreiterrisiko ist bei RheinLand im Premium-Tarif mitversichert. Das gilt beispielsweise, wenn Freunde oder Bekannte Ihr Pferd reiten. Der Versicherungsschutz umfasst unter den vereinbarten Voraussetzungen auch gesetzliche Haftpflichtansprüche des Fremdreiters.
Ja, die Nutzung als Therapiepferd zu privaten Zwecken ist bei RheinLand sowohl im Standard- als auch im Premium-Tarif eingeschlossen. Bei einer gewerblichen Nutzung sollte der Versicherungsschutz gesondert geprüft werden.
Im Premium-Tarif sind Schäden an privat gemieteten Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Zäunen bis zu 50.000 Euro mitversichert. Das gilt im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Im Premium-Tarif sind Fohlen des versicherten Muttertiers bis zu einem Alter von zwei Jahren mitversichert. So besteht auch für den Nachwuchs Versicherungsschutz.
Nein, denn beide Versicherungen bieten unterschiedlichen Schutz: Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden an Dritten ab, z. B. Personenschäden oder Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht hat.
Die OP-Versicherung übernimmt die Kosten für Operationen, Nachsorge und Unterbringung Ihres Pferdes in der Tierklinik.
